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Arbeitsrecht: Erholungsurlaub - Welche Ansprüche Ärzte haben

Majcher-Byell, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
374352
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Majcher-Byell, M.
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 49
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

D ie Höhe des jährlichen Urlaubsanspruchs ergibt sich in aller Regel aus dem Tarifvertrag. Nach § 26 des Tarifvertrag-Ärzte sind das 30 Tage im Jahr. Daneben gibt es für Schichtdienste, Wechselschichten noch Zusatzurlaub bis zu fünf Tagen pro Jahr. In jedem Fall haben Ärzte Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz von 24 Werktagen, einschließlich der Samstage. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben sie also einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen oder vier Wochen. Bei

Schlagworte

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