CareLit Fachartikel

„Bei der Arbeitsplatzsuche den Blick schweifen lassen“

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
374353
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 49
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

31. März, damit er nicht verfällt (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG). Für Ärzte gilt § 26 Abs. 2 a des Tarifvertrag-Ärzte. Auch danach muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Zudem sieht er die Möglichkeit vor, den Urlaub bis zum 31. Mai des Folgejahres zu übertragen, wenn der Arbeitnehmer ihn wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus dringenden betrieblichen Gründen nicht bis zum 31. März nehmen konnte. Urlaub wird immer nur auf Antrag gewährt. Arbeitnehmer

Schlagworte

Arbeitsplatzsuche Urlaub Urlaubsanspruch Abgeltung Arbeitsrecht Krankenkasse Ärzte Weiterbildung Employment Vacation Labor Law Health Insurance Physicians Professional Development Deutsches Ärzteblatt