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Rechtsreport: Gemeinsamer Bundesausschuss - Festlegung von Mindestmengen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
374404
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 182 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 114 | Heft 4 | 27. Januar 2017 Bei einem behaupteten Verstoß gegen materielle Grundrechte muss hinreichend konkret dargelegt werden, dass Beschwerdebefugnis besteht. Allein die vage Aussicht, dass der Beschwerdeführer irgendwann einmal von einer Norm betroffen sein könnte, genügt nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im vorliegenden Fall hatten Krankenhausbetreiber gegen die Einführung einer Mindestmenge von Versorgungsfällen als Mittel
Schlagworte
Mindestmengen
Gemeinsamer Bundesausschuss
Bundesverfassungsgericht
Qualitätssicherung
Frühgeborene
Neugeborene
Krankenhausbetreiber
Verfassungsbeschwerde
Health Care Quality
Health Care Reform
Newborns
Perinatal Care
Legal Issues
Health Policy
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