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Gebühr für schnellere Behandlung verstößt gegen die Berufsordnung

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
374702
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 49 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2234 Deutsches Ärzteblatt| Jg. 113| Heft 49| 9. Dezember 2016 Ärztinnen und Ärzte, die die Behandlung eines Patienten davon abhängig machen, dass dieser eine Gebühr bezahlt, verstoßen gegen die Berufsordnung. Das hat das Bezirksberufsgericht für Ärzte in Freiburg entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Dermatologe eine gesetzlich krankenversicherte Patientin aufgrund einer schwierigen Hauterkrankung an eine Hautklinik überwiesen. Die Patientin suchte die Praxis des Dermatologen jedoch

Schlagworte

Gebühr Behandlung Berufsordnung Dermatologe Patienten Gesundheitszustand Gericht IGeL-Leistungen Medical Ethics Dermatology Patient Care Health Policy Legal Issues Health Services Accessibility Deutsches Ärzteblatt