CareLit Fachartikel
Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit einer Fortoder Weiterbildung sind zulässig
Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1996 · Heft 5 · S. 143 bis 144
Dokument
37485
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rückzahlungsklauseln in Tarifverträgen, mit denen Arbeitnehmer nach einer Fortoder Weiterbildung an ihren Betrieb (Arbeitgeber) gebunden werden, sind grundsätzlich zulässig. Krankenpflegepersonen müssen die Kosten einer Fortund Weiterbildung danach in aller Regel im ersten Jahr ganz, im zweiten Jahr zu zwei Dritteln und im dritten Jahr zu einem Drittel zurückzahlen, wenn sie den Arbeitgeber wechseln.
Schlagworte
GELDLEISTUNG
BAT
WEITERBILDUNG
FORTBILDUNG
KRANKENPFLEGE
FREIHEIT
KRANKENPFLEGEPERSONEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHWANGERSCHAFT
LITERATUR
GEWEBE
AZIDOSE
HERZ
BLUT
VENEN
REANIMATION