CareLit Fachartikel

Rückzahlungsklauseln im Zusammenhang mit einer Fortoder Weiterbildung sind zulässig

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 1996 · Heft 5 · S. 143 bis 144

Dokument
37485
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 1996
Jahrgang 4
Seiten
143 bis 144
Erschienen: 1996-05-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Rückzahlungsklauseln in Tarifverträgen, mit denen Arbeitnehmer nach einer Fortoder Weiterbildung an ihren Betrieb (Arbeitgeber) gebunden werden, sind grundsätzlich zulässig. Krankenpflegepersonen müssen die Kosten einer Fortund Weiterbildung danach in aller Regel im ersten Jahr ganz, im zweiten Jahr zu zwei Dritteln und im dritten Jahr zu einem Drittel zurückzahlen, wenn sie den Arbeitgeber wechseln.

Schlagworte

GELDLEISTUNG BAT WEITERBILDUNG FORTBILDUNG KRANKENPFLEGE FREIHEIT KRANKENPFLEGEPERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHWANGERSCHAFT LITERATUR GEWEBE AZIDOSE HERZ BLUT VENEN REANIMATION