CareLit Fachartikel
Amoklauf: Therapeuten haften nur für Behandlungsfehler, die kausal für die Tat sind
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Dokument
375223
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1734 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 40 | 7. Oktober 2016 Nur wenn Behandlungsfehler mitursächlich für eine Amoktat sind, bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht (LG) Heilbronn entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater die Therapeutin seines Sohnes verklagt, der mit der Waffe des Vaters zwölf Menschen erschossen hatte. Der Vater verlangte von der Therapeutin die hälftige Erstattung von Schadensund Schmerzensgeldansprüchen im
Schlagworte
Amoklauf
Behandlungsfehler
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Therapeut
Kausalität
Freiburger Persönlichkeitsinventar
Wut
Hass
Therapiegespräche
Pflichtverletzung
Diagnose
Violence
Malpractice
Compensation
Mental Disorders