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Psychiatrie: Angehörige dürfen nach Tod eines Patienten Akten einsehen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
375353
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 38 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1626 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 38 | 23. September 2016 Die unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte führen oftmals zu Unverständnis und Unzufriedenheit. Foto: picture alliance Psychiatrische Behandlungszentren müssen Einsicht in Patientenakten gewähren. Das gilt auch, wenn der Patient verstorben ist und nahe Angehörige die Akten einsehen wollen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg entschieden. Im vorliegenden Fall wollte eine Mutter die Patientenakte ihres

Schlagworte

Psychiatrie Akteneinsicht Angehörige Patientenakte Verwaltungsgericht Behandlungsfehler Selbstmord immaterielle Interessen Psychiatry Medical Records Family Patient Rights Legal Decision Suicide Deutsches Ärzteblatt