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Psychiatrie: Angehörige dürfen nach Tod eines Patienten Akten einsehen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
375353
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1626 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 38 | 23. September 2016 Die unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte führen oftmals zu Unverständnis und Unzufriedenheit. Foto: picture alliance Psychiatrische Behandlungszentren müssen Einsicht in Patientenakten gewähren. Das gilt auch, wenn der Patient verstorben ist und nahe Angehörige die Akten einsehen wollen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg entschieden. Im vorliegenden Fall wollte eine Mutter die Patientenakte ihres
Schlagworte
Psychiatrie
Akteneinsicht
Angehörige
Patientenakte
Verwaltungsgericht
Behandlungsfehler
Selbstmord
immaterielle Interessen
Psychiatry
Medical Records
Family
Patient Rights
Legal Decision
Suicide
Deutsches Ärzteblatt