CareLit Fachartikel
Randnotiz: Bilder sagen mehr als Worte
Osterloh, F. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 33 · S. 1469
Dokument
375530
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 33 – 34 | 22. August 2016 A 1469 beteiligen müssen. „Unter diesem Betrag sollen Kinder keinen Rückgriff des Sozialhilfeträgers zu befürchten haben, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können“, erklärte sie. Bei Leistungen der sogenannten Grundsicherung im Alter gelte diese Grenze schon jetzt. Bislang sind Kinder verpflichtet, unter Umständen für ihre pflegebedürf tigen Eltern aufzu kommen, wenn
Schlagworte
Pflege
Eltern
Unterhaltspflicht
Kinder
Gesundheitswesen
Arzneimittel
Zulassung
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Hygienebedingungen
Tattoo
Minister
Caregivers
Child
Health Services
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