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Notfallversorgung: Portalpraxis soll Rettungsstelle entlasten
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
375718
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1292 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 27 – 28 | 11. Juli 2016 Ein Arzt, der bereits in einem sachgleichen Disziplinarverfahren bestraft wurde, kann nicht noch einmal berufsrechtlich belangt werden. Das hat das Berufsgericht für Heilberufe Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt zur Erlangung einer Abrechnungsgenehmigung für die ambulante Schmerztherapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) falsche Tätigkeitsnachweise eingereicht. Diese verhängte nach einem
Schlagworte
Notfallversorgung
Portalpraxis
Rettungsstelle
Kassenärztliche Vereinigung
ambulante Schmerztherapie
Patientenversorgung
Qualitätssicherungsvereinbarung
Disziplinarverfahren
Emergency Service
Patient Care
Pain Management
Health Care Quality
Medical Errors
Health Policy
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