Absolute Raritäten
Mohnike, K. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren betonen, dass ethnische Zugehörigkeit, sozioökonomischer Status und Entwicklungsstand bei der gutachterlichen Beurteilung von Minderjährigkeit berücksichtigt werden müssen. Ein biologischer Nachweis zur Bestimmung des Lebensalters könnte hilfreich sein, da das vollendete Lebensalter von 18 Jahren für juristische Entscheidungen entscheidend ist. Die diskutierten Methoden basieren auf biologischen Reifemerkmalen, die variabel sind und durch genetische sowie hormonelle Faktoren beeinflusst werden. Es fehlen jedoch evidenzbasierte Studien zu diesen Merkmalen in der relevanten