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Humangenetik: KBV und Kassen klagen gegen Beanstandung
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
375791
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1240 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 26 | 1. Juli 2016 Besteht zwischen einem gerichtlichen Gutachten und der Beurteilung einer ärztlichen Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission ein Widerspruch, muss das Gericht diesen klären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Patientin einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wegen fehlerhafter Behandlung und unzureichender Aufklärung auf Schadensersatz verklagt. Die Klägerin leidet
Schlagworte
Humangenetik
KBV
Kassen
Beanstandung
Gericht
Widerspruch
Gutachten
Autoaggression
Narbenbildung
MorbiRSA
Regionalkomponente
Gesundheitsministerin
Genetics
Health Policy
Legal Issues
Patient Safety