CareLit Fachartikel
Gericht muss Widersprüche zwischen Gutachten klären
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
375792
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1240 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 26 | 1. Juli 2016 Besteht zwischen einem gerichtlichen Gutachten und der Beurteilung einer ärztlichen Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission ein Widerspruch, muss das Gericht diesen klären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Patientin einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wegen fehlerhafter Behandlung und unzureichender Aufklärung auf Schadensersatz verklagt. Die Klägerin leidet
Schlagworte
Gericht
Widerspruch
Gutachten
Schlichtungsstelle
Schadensersatz
Autoaggression
Narbenbildung
Plastische Chirurgie
Aufklärungsgespräch
MorbiRSA
Regionalkomponente
Legal Issues
Medical Malpractice
Cosmetic Surgical Procedures
Body Dysmorphic Disorder
Scarring