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Risikostrukturausgleich: Bayern fordert erneut Regionalkomponente
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
375793
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1240 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 26 | 1. Juli 2016 Besteht zwischen einem gerichtlichen Gutachten und der Beurteilung einer ärztlichen Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission ein Widerspruch, muss das Gericht diesen klären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Patientin einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wegen fehlerhafter Behandlung und unzureichender Aufklärung auf Schadensersatz verklagt. Die Klägerin leidet
Schlagworte
Risikostrukturausgleich
Regionalkomponente
MorbiRSA
Gesundheitsministerin
Kassenärztliche Vereinigung
Gutachten
Autoaggression
Narbenbildung
Health Care Reform
Health Policy
Risk Adjustment
Health Care Costs
Medical Errors
Patient Safety
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