CareLit Fachartikel
Rheinland-Pfalz: Bätzing-Lichtenthäler im Amt bestätigt
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
376045
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1012 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 21 | 27. Mai 2016 Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für Leistungen, die sie sich selbst verschafft haben, wenn die Krankenkasse auf einen Antrag zur Kostenübernahme nicht zügig reagiert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherter bei seiner Krankenkasse am 16. Dezember 2013 eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie beantragt. Die Kasse beauftragte
Schlagworte
Gesundheitsministerin
Rheinland-Pfalz
Kostenerstattung
Psychotherapie
Genehmigungsfiktion
Gesetzliche Krankenversicherung
BSG
Antrag
Frist
Hochschulen
Wissenstransfer
Förderinitiative
Health Policy
Health Services Accessibility
Psychotherapy
Social Welfare