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Behandlungsfehler: Medizinischer Dienst fordert gesetzliche Meldepflicht
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
376120
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 958 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 20 | 20. Mai 2016 Die Transparenz will der Medizinische Dienst mit seinem Vorschlag erhöhen. Foto: picture alliance Ein Physiotherapeut darf Patienten nicht osteopathisch behandeln. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Im vorliegenden Fall war ein Physiotherapeut gegen ein Urteil des Landgerichts in Berufung gegangen, das ihm verbot, osteopathische Leistungen zu erbringen. Das OLG schloss sich jetzt der Auffassung des
Schlagworte
Behandlungsfehler
Medizinischer Dienst
gesetzliche Meldepflicht
Osteopathie
Physiotherapeut
Gesundheitsgefährdung
Medical Errors
Osteopathy
Physiotherapy
Health Services
Patient Safety
Transparency
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