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Osteopathie darf nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
376121
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 20 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 958 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 20 | 20. Mai 2016 Die Transparenz will der Medizinische Dienst mit seinem Vorschlag erhöhen. Foto: picture alliance Ein Physiotherapeut darf Patienten nicht osteopathisch behandeln. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Im vorliegenden Fall war ein Physiotherapeut gegen ein Urteil des Landgerichts in Berufung gegangen, das ihm verbot, osteopathische Leistungen zu erbringen. Das OLG schloss sich jetzt der Auffassung des

Schlagworte

Osteopathie Heilpraktiker Physiotherapeut Gesundheitsgefährdung Behandlungsfehler Ausbildung Heilkunde Meldepflicht Forschungsausgaben Transparenz Osteopathy Physiotherapy Health Care Quality Access and Evaluation Medical Errors