CareLit Fachartikel
Öffentlich rechtliche Tätigkeit einer Landesärztekammer ist nicht umsatzsteuerpflichtig
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Dokument
376177
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 906 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 19 | 13. Mai 2016 Ebola: Ein möglicher Impfstoff hat die Phase-1-Studie positiv durchlaufen. Foto: dpa Die von einer Ärztekammer gegen Entgelt erbrachten Leistungen im Bereich der Qualitätssicherung sind keine steuerbaren Umsätze. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im vorliegenden Fall war die Ärztekammer im Rahmen der „externen Qualitätssicherung Krankenhaus“ tätig. Ein Vertrag zwischen der Ärztekammer, der Krankenhausgesellschaft
Schlagworte
Ärztekammer
Umsatzsteuer
Qualitätssicherung
öffentlich-rechtlich
BFH
Impfstoff
Ebola
klinische Studie
Antikörper
Verbrauchertäuschung
Medical Legislation
Quality Assurance
Health Care
Vaccines
Ebola Virus
Clinical Trials