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MVZ: Ärztlicher Leiter muss Sammelabrechnung unterzeichnen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
376242
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 18 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 850 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 18 | 6. Mai 2016 Mehr als zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind schwerbehindert. Seit Jahren warten sie auf einen Durchbruch für mehr Rechte. Nun soll es endlich so weit sein. Nach monatelangen Verhandlungen gibt es einen mehr als 360 Seiten starken Entwurf für das Bundesteilhabegesetz aus dem Bundessozialministerium, der vom Bundeskanzleramt abgesegnet wurde. Ein Kabinettsbeschluss und das weitere norBEHINDERTENRECHTE Regierung bringt

Schlagworte

MVZ Ärztlicher Leiter Sammelabrechnung Bundesteilhabegesetz Kassenärztliche Vereinigung Herz-Kreislauf-Erkrankungen Versorgungsforschung Myokardinfarkt Gesundheitsreform Patientenversorgung Health Care Reform Health Services Accessibility Patient Care Medical Leadership Heart Diseases Myocardial Infarction