CareLit Fachartikel
Fortbildungsveranstaltung der AkdÄ – Terminankündigung Folgende Fortbildungsveranstaltung finden statt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
376283
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 20 Sterbegeld Stirbt eine Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin, so wird das Gehalt für den Sterbemonat und einen weiteren Monat an: a) den überlebenden Ehegatten oder Lebensgefährten, b) die unterhaltsberechtigten Kinder oder c) ihre Eltern oder einen Elternteil, wenn die Verstorbene überwiegend zum Unterhalt beigetragen hat, als Sterbegeld gezahlt. § 21 Ausschlussfristen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach ihrem Entstehen schriftlich
Schlagworte
Sterbegeld
Arbeitsverhältnis
Fortbildung
Tarifvertrag
Medizinische Fachangestellte
Gesundheitswesen
Death Benefits
Employment
Continuing Medical Education
Labor Contracts
Medical Assistants
Health Services
Deutsches Ärzteblatt