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Keine Strukturpauschale für ambulant operierende Augenärzte

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
376417
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 15 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 694 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 15 | 15. April 2016 Es ist zulässig, dass ausschließlich konservativ tätige Augenärzte die Strukturpauschale abrechnen dürfen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Augenarzt, der nach eigenen Angaben überwiegend konservativ tätig ist und nur in sehr geringem Umfang ambulante Operationen durchführt, die Strukturpauschale abgerechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung korrigierte die Abrechnung, weil der

Schlagworte

Strukturpauschale Augenärzte konservativ ambulante Operationen Bundessozialgericht Vergütungssteuerung Berufsausübungsfreiheit flächendeckende Versorgung Eye Diseases Health Care Reform Medical Economics Physician's Role Health Policy Health Services Accessibility Deutsches Ärzteblatt