CareLit Fachartikel
Keine Strukturpauschale für ambulant operierende Augenärzte
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
376417
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 694 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 15 | 15. April 2016 Es ist zulässig, dass ausschließlich konservativ tätige Augenärzte die Strukturpauschale abrechnen dürfen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Augenarzt, der nach eigenen Angaben überwiegend konservativ tätig ist und nur in sehr geringem Umfang ambulante Operationen durchführt, die Strukturpauschale abgerechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung korrigierte die Abrechnung, weil der
Schlagworte
Strukturpauschale
Augenärzte
konservativ
ambulante Operationen
Bundessozialgericht
Vergütungssteuerung
Berufsausübungsfreiheit
flächendeckende Versorgung
Eye Diseases
Health Care Reform
Medical Economics
Physician's Role
Health Policy
Health Services Accessibility
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