CareLit Fachartikel
Notfallmedizin: Verständigung über Zusatzweiterbildung
Gerst, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
376419
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 694 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 15 | 15. April 2016 Es ist zulässig, dass ausschließlich konservativ tätige Augenärzte die Strukturpauschale abrechnen dürfen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Augenarzt, der nach eigenen Angaben überwiegend konservativ tätig ist und nur in sehr geringem Umfang ambulante Operationen durchführt, die Strukturpauschale abgerechnet. Die Kassenärztliche Vereinigung korrigierte die Abrechnung, weil der
Schlagworte
Notfallmedizin
Zusatzweiterbildung
Augenärzte
Strukturpauschale
Kassenärztliche Vereinigung
Berufsausübungsfreiheit
interdisziplinäre Notaufnahme
Vergütungssteuerung
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Facharzt
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