CareLit Fachartikel
Schmerzensgeldprozess: Verstoß gegen Beratungspflichten begründet keine Beweislastumkehr
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
376477
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 630 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 14 | 8. April 2016 Die Sparpolitik in Griechenland wirkt sich auch auf das Gesundheitswesen aus. Foto: picture alliance Unterlässt es ein Arzt, seinen Patienten über die Dringlichkeit einer medizinischen Maßnahme zu informieren und ihn vor den Gefahren zu warnen, die im Falle des Unterbleibens entstehen können, liegt ein Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Beratung vor. Das ärztliche Fehlverhalten liege hier nicht in einer
Schlagworte
Schmerzensgeld
Beratungspflichten
Beweislastumkehr
Behandlungsfehler
Herzinfarktrisiko
Arztgehälter
Griechenland
Austerität
Arbeitszeiten
medizinische Maßnahme
Medical Errors
Legal Liability
Patient Safety
Health Care Costs
Health Policy
Health Care Quality