CareLit Fachartikel

Sozialrecht: Aktuelle Urteile

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 12 · S. 565

Dokument
376635
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
565
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Unfallversicherung: Üblicher Großraumbüro-Lärm macht nicht schwerhörig Das Landessozialgericht BadenWürttemberg hat entschieden, dass ein Ingenieur, der rund 15 Jahre in einem Großraumbüro arbeitete und an Tinnitus und einer leichten Hörminderung im Hochtonbereich an beiden Ohren erkrankt, diese Schäden nicht als Berufskrankheit anerkannt bekommen kann. Werden bei Messungen in dem Büro lediglich Lärmbelastungen zwischen 50 und 65 Dezibel gemessen, so reicht es dafür nicht aus. Der Lärm

Schlagworte

Unfallversicherung Tinnitus Hörminderung Berufskrankheit Hartz IV Eingliederungsvereinbarung Jobcenter Rentenversicherung Wirbelsäulenschäden höhenverstellbarer Tisch Occupational Diseases Hearing Loss Social Security Employment Disability Evaluation Deutsches Ärzteblatt