CareLit Fachartikel
Sozialrecht: Aktuelle Urteile
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 12 · S. 565
Dokument
376635
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unfallversicherung: Üblicher Großraumbüro-Lärm macht nicht schwerhörig Das Landessozialgericht BadenWürttemberg hat entschieden, dass ein Ingenieur, der rund 15 Jahre in einem Großraumbüro arbeitete und an Tinnitus und einer leichten Hörminderung im Hochtonbereich an beiden Ohren erkrankt, diese Schäden nicht als Berufskrankheit anerkannt bekommen kann. Werden bei Messungen in dem Büro lediglich Lärmbelastungen zwischen 50 und 65 Dezibel gemessen, so reicht es dafür nicht aus. Der Lärm
Schlagworte
Unfallversicherung
Tinnitus
Hörminderung
Berufskrankheit
Hartz IV
Eingliederungsvereinbarung
Jobcenter
Rentenversicherung
Wirbelsäulenschäden
höhenverstellbarer Tisch
Occupational Diseases
Hearing Loss
Social Security
Employment
Disability Evaluation
Deutsches Ärzteblatt