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Vollzeit tätiger Beamter kann nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
376660
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 472 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 11 | 18. März 2016 Eine Vollzeit-Tätigkeit als Hochschulprofessor steht einer Nebentätigkeit als Vertragsarzt entgegen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV stehen ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere nicht ehrenamtliche Tätigkeit der zusätzlichen Ausübung einer vertragsärztlichen Tätigkeit entgegen, wenn der Arzt aufgrund seiner anderweitigen Beschäftigung gesetzlich krankenversicherten Patienten

Schlagworte

Beamter Vertragsarzt vertragsärztliche Versorgung Hochschulprofessor Bundessozialgericht GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Nebentätigkeit Sprechstunden Physician's Role Employment Health Care Reform Social Security Medical Staff Health Policy Deutsches Ärzteblatt