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Plagiatsvorwürfe: Von der Leyen darf Doktortitel behalten
afp; dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
376661
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 472 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 11 | 18. März 2016 Eine Vollzeit-Tätigkeit als Hochschulprofessor steht einer Nebentätigkeit als Vertragsarzt entgegen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Nach § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV stehen ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere nicht ehrenamtliche Tätigkeit der zusätzlichen Ausübung einer vertragsärztlichen Tätigkeit entgegen, wenn der Arzt aufgrund seiner anderweitigen Beschäftigung gesetzlich krankenversicherten Patienten
Schlagworte
Plagiatsvorwürfe
Doktortitel
Ursula von der Leyen
Hochschulprofessor
Vertragsarzt
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
medizinische Forschung
Zusatzbeiträge
Krankenkassen
Gesetzesänderung
Fraud
Academic Degrees
Medical Education
Health Policy
Health Care Costs
Research