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Das Anpreisen von Produkten in der Arztpraxis ist ein Verstoß gegen die Berufsordnung

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
376785
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 356 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 9 | 4. März 2016 Das Fach Allgemeinmedizin finden viele Studierende interessant. Einen Pflichtabschnitt im praktischen Jahr lehnen die meisten aber ab. Foto: dpa Ärztinnen und Ärzte, die ihren Patienten in der Praxis Nahrungsergänzungsmittel zur Gesundheitsförderung anpreisen, verstoßen gegen die Berufsordnung. Das hat das Bezirksberufsgericht Nordbaden für Ärzte in Karlsruhe entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Ärztin einer

Schlagworte

Anpreisen Produkte Arztpraxis Berufsordnung Nahrungsergänzungsmittel Patienten Empfehlung Gesundheitsförderung Medical Ethics Physician-Patient Relations Dietary Supplements Health Promotion Professional Misconduct General Practice Deutsches Ärzteblatt