CareLit Fachartikel
Transplantationsregister: Gesetzentwurf liegt vor
Richter-Kuhlmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
377022
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 162 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 5 | 5. Februar 2016 Einem Arzt, der nicht über eine im Einheitlichen Bewertungsmaßstab Ärzte (EBM-Ä) geforderte Schwerpunktbezeichnung verfügt, muss nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, statt dieses formellen Qualifikationsnachweises seine individuelle Qualifikation, zum Beispiel durch eine Prüfung, zu belegen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Bei einer geforderten Schwerpunktbezeichnung kommt es nach Auffassung des BSG
Schlagworte
Transplantationsregister
Gesetzesentwurf
Datenerhebung
Datenschutz
Ärzte
Abrechnung
Schwerpunktbezeichnung
Kinderarzt
E-Zigaretten
Jugendschutz
Organ Transplantation
Health Policy
Data Collection
Medical Records
Child Health
Tobacco Products