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Schwerpunktbezeichnung als Voraussetzung für die Abrechnung fachärztlicher Leistungen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
377024
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 48
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 162 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 5 | 5. Februar 2016 Einem Arzt, der nicht über eine im Einheitlichen Bewertungsmaßstab Ärzte (EBM-Ä) geforderte Schwerpunktbezeichnung verfügt, muss nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, statt dieses formellen Qualifikationsnachweises seine individuelle Qualifikation, zum Beispiel durch eine Prüfung, zu belegen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Bei einer geforderten Schwerpunktbezeichnung kommt es nach Auffassung des BSG

Schlagworte

Schwerpunktbezeichnung Abrechnung fachärztliche Leistungen Bundessozialgericht Kinderarzt Genehmigung EBM-Ä Versorgung Medical Necessity Health Care Costs Health Policy Pediatric Medicine Professional Competence Medical Legislation Deutsches Ärzteblatt