CareLit Fachartikel
Demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2016 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
377081
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 112 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 4 | 29. Januar 2016 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann hinreichend demokratisch legitimiert sein, wenn er zum Beispiel eine Richtlinie erlässt, die an der Regelsetzung Beteiligte mit geringerer Intensität trifft. Dagegen kann die Legitimation fehlen, wenn eine Norm beispielsweise mit hoher Intensität Angelegenheiten Dritter regelt, die an deren Entstehung nicht mitwirken konnten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Im
Schlagworte
Gemeinsamer Bundesausschuss
demokratische Legitimation
Bundesverfassungsgericht
Medizinprodukt
Verfassungsbeschwerde
Frührehabilitation
Health Care Reform
Health Policy
Legal Issues
Rehabilitation
Medical Legislation
Patient Rights
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