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Fahrtkostenerstattung: Patienten müssen den nächsterreichbaren Arzt wählen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 51 · S. 1 bis 1

Dokument
377270
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 51 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2170 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 51 – 52 | 21. Dezember 2015 Der für einen Patienten nächsterreichbare Arzt ist anhand der kürzesten Wegstreckendistanz zu bestimmen, und nur dafür erstattet die Krankenkasse die Fahrtkosten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall klagte ein Patient gegen seine Krankenkasse, weil diese ihm nur einen Teil seiner Fahrtkosten erstattet hatte. Der Kläger hatte sich bei einer Vielzahl von Ärzten ambulant behandeln

Schlagworte

Fahrtkostenerstattung nächsterreichbarer Arzt Krankenkasse Vertrauensverhältnis Behandlungsfehler medizinische Gründe Arzneimittel Antikoagulanzien Patientenportal Gesundheitsinformationen Health Care Costs Patient Selection Physician-Patient Relations Medical Errors Anticoagulants Patient Education