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Jobsharing: Freiwillige Auszeit rechtfertigt keine Erhöhung des Gesamtpunktzahlvolumens

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 48 · S. 1 bis 1

Dokument
377437
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 48 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2016 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 48 | 27. November 2015 Nimmt ein Partner einer Jobsharing-Praxis eine freiwillige Auszeit, liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, der eine Neuberechnung des Gesamtpunktzahlvolumens rechtfertigen würde. Das hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Psychologische Psychotherapeutin eine Erhöhung des Gesamtpunktzahlvolumens ihrer Gemeinschaftspraxis um 25 Prozent beantragt, weil eine Praxispartnerin

Schlagworte

Jobsharing Auszeit Gesamtpunktzahlvolumen Sozialgericht Psychotherapeutin Pflegebedürftige Job Sharing Psychotherapy Social Justice Health Care Reform Patient Care Family Caregivers Deutsches Ärzteblatt