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Notfalldienst: Vertragsärzte haben keinen Anspruch auf ersatzlose Befreiung

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
377484
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 47 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1964 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 47 | 20. November 2015 Ein Vertragsarzt hat keinen Anspruch darauf, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vom organisierten ärztlichen Notfalldienst befreit zu werden. Das hat das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschieden. Im vorliegenden Fall war ein Neurologe aus gesundheitlichen Gründen zweieinhalb Jahre lang, befristet bis zum 31. März 2013, vom ärztlichen Notfalldienst befreit und hatte eine weitere Befreiung beantragt. Die

Schlagworte

Notfalldienst Vertragsarzt Gesundheitsrecht Sozialgericht Kassenärztliche Vereinigung ärztliche Versorgung Widerspruch Vollzug Alkoholmissbrauch Krankenhausstatistik Weiterbildung Ärztekammer Emergency Medical Services Physicians Health Care Reform Legal Rights