CareLit Fachartikel
Regress: Prüfungsstelle muss auf freiwillige Vereinbarung hinwirken
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
377594
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1858 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 45 | 6. November 2015 Die gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen eingerichtete Prüfungsstelle ist in einem Wirtschaftlichkeitsverfahren nach § 106 Abs. 5 a Satz 4 SGB V verpflichtet, auf eine freiwillige Vereinbarung hinzuwirken. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Stellt die Prüfungsstelle fest, dass ein Vertragsarzt sein Richtgrößenvolumen um mehr als 25 Prozent überschritten hat, muss dieser nach §
Schlagworte
Regress
Prüfungsstelle
freiwillige Vereinbarung
Kassenärztliche Vereinigung
Krankenkassen
Wirtschaftlichkeitsverfahren
SGB V
Vertragsarzt
Erstattungsbetrag
seltene Erkrankungen
Gebührenordnung
Health Care Costs
Health Care Reform
Medical Economics
Medical Audit
Health Policy