CareLit Fachartikel

Gebührenordnung für Ärzte: BÄK-Präsident verwundert über kritischen Brief der Zahnärzte

EB · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
377595
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 45 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1858 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 45 | 6. November 2015 Die gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen eingerichtete Prüfungsstelle ist in einem Wirtschaftlichkeitsverfahren nach § 106 Abs. 5 a Satz 4 SGB V verpflichtet, auf eine freiwillige Vereinbarung hinzuwirken. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Stellt die Prüfungsstelle fest, dass ein Vertragsarzt sein Richtgrößenvolumen um mehr als 25 Prozent überschritten hat, muss dieser nach §

Schlagworte

Gebührenordnung Ärzte BÄK Zahnärzte Regress Prüfungsstelle freiwillige Vereinbarung Novellierung Gesundheitsministerium seltene Erkrankungen Health Care Costs Medical Fees Dental Care Health Policy Health Services Accessibility Medical Associations