CareLit Fachartikel
Medizinisches Versorgungszentrum darf nicht nur „virtuell“ existieren
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
377649
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1808 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 44 | 30. Oktober 2015 Die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen soll verbessert werden. Foto: dpa Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) verliert seine Zulassung, wenn die dort angestellten Ärzte ihre ärztliche Tätigkeit weiterhin jeweils am Ort ihrer bisherigen Praxissitze ausüben (§ 19 Abs. 3 Ärzte-ZV). Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Der Verlust der Zulassung bei Nichtaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit
Schlagworte
Medizinisches Versorgungszentrum
Zulassung
Pflegebedürftige
Beratung
Berufsfreiheit
Fristverlängerung
Prävention
Rehabilitation
Demenzkranke
Pflegeversicherung
Health Care Facilities
Patient Care Team
Health Policy
Social Welfare
Long-Term Care
Health Services Accessibility