CareLit Fachartikel
Flüchtlingsversorgung: Ärzte sind bei Behandlungsfehlern abgesichert
Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
377759
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1694 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 42 | 16. Oktober 2015 Ein Arzt hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Durchführung und Abrechnung zytologischer Untersuchungen in seinem Privathaus genehmigt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein niedergelassener Gynäkologe eine Genehmigung für zytologische Untersuchungen in seiner Praxis und in seinem 2, 5 Kilometer entfernten Privathaus beantragt. Letzteres lehnte die Kassenärztliche
Schlagworte
Flüchtlingsversorgung
Ärzte
Behandlungsfehler
zytologische Untersuchungen
Genehmigung
Haftpflichtversicherung
Refugees
Medical Errors
Cytology
Medical Liability
Health Care Quality
Health Care Delivery
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