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Landessozialgericht: AOK Bayern muss Hausarztvertrag umsetzen
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
377760
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1694 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 42 | 16. Oktober 2015 Ein Arzt hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Durchführung und Abrechnung zytologischer Untersuchungen in seinem Privathaus genehmigt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein niedergelassener Gynäkologe eine Genehmigung für zytologische Untersuchungen in seiner Praxis und in seinem 2, 5 Kilometer entfernten Privathaus beantragt. Letzteres lehnte die Kassenärztliche
Schlagworte
AOK Bayern
Hausarztvertrag
Landessozialgericht
zytologische Untersuchungen
Kassenärztliche Vereinigung
Behandlungsfehler
Flüchtlingsversorgung
Qualitätsvereinbarung
Health Care Reform
Health Care Costs
Legal Liability
Primary Health Care
Refugees
Quality Assurance
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