CareLit Fachartikel

Auslagen in der Krankenhausambulanz

Fünten, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 1996 · Heft 5 · S. 274 bis 276

Dokument
37786
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Fünten, H.
Ausgabe
Heft 5 / 1996
Jahrgang 13
Seiten
274 bis 276
Erschienen: 1996-05-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

In zahlreichen Fällen haben Krankenhausträger mit ihren zur Privatambulanz berechtigten leitenden Krankenhausärzten vertraglich vereinbart, daß diese Ärzte bei Innanspruchnahme von Arzneiund Verbandsmitteln sowie sonstigen Materialien die entstandenen Kosten unter anderem durch Zahlung einer Abgabe nach den Sätzen des DKG-NT erstatten. Die Krankenhausärzte berechnen in solchen Fällen die besonderen Kosten der Spalte 4 DKG-NT als Auslagenersatz gemäß § 10 GOÄ. Ein Bericht über die Auswirkungen der Änderung des § 10 GOÄ auf die Berechnung der Spalte 4 DKG-NT.

Schlagworte

DEUTSCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT AMBULANZ KRANKENHAUS PRIVATBEHANDLUNG GEBÜHRENORDNUNG FÜR ÄRZTE ÄRZTE PATIENTEN LEISTUNG TELEFON BUNDESREGIERUNG ELEMENTE führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen