CareLit Fachartikel
Zu einem „Zentrum“ gehören mindestens zwei Ärzte
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Dokument
377877
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1598 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 40 | 2. Oktober 2015 Die Frist 31. Dezember 2015 gilt für diejenigen, die spätestens am 1. September 1950 geboren wurden. Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, ist verpflichtet, mit mindestens einem weiteren Arzt zusammenzuarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten zu nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachsen entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt mit dem Zusatz „Zentrum für. .. “ für
Schlagworte
Zentrum
Ärzte
Zusammenarbeit
Berufsordnung
Werbung
Medizinisches Versorgungszentrum
Fristablauf
Altersversorgung
Kindererziehungszeiten
vorzeitige Todesfälle
Medical Centers
Physicians
Professional Misconduct
Health Care Reform
Social Security
Child Care