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Zu einem „Zentrum“ gehören mindestens zwei Ärzte

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 40 · S. 1 bis 1

Dokument
377877
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 40 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1598 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 40 | 2. Oktober 2015 Die Frist 31. Dezember 2015 gilt für diejenigen, die spätestens am 1. September 1950 geboren wurden. Ein Arzt, der für seine Praxis den Begriff „Zentrum“ verwendet, ist verpflichtet, mit mindestens einem weiteren Arzt zusammenzuarbeiten und auch gemeinsame Räumlichkeiten zu nutzen. Das hat das Ärztliche Berufsgericht Niedersachsen entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt mit dem Zusatz „Zentrum für. .. “ für

Schlagworte

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