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Frage der Woche an. .. Reinhard Nieper, Geschäftsführer der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 35 · S. 1 bis 1

Dokument
378172
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 35 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

ausgehen, dass der Patient im Fall seiner Befragung mit der Offenbarung einverstanden wäre oder wenn offenkundig ist, dass der Patient auf eine Befragung keinen Wert legt. ●Gesetzliche Offenbarungspflichten: Sie gelten nur in der gesundheitspolizeilichen Vorsorge (Infektionsschutzgesetz, Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten), bei personenstandsrechtlichen Meldepflichten (Geburt oder Tod) und um geplante schwere Verbrechen zu verhindern. Hinweis: Diese Regelung bezieht

Schlagworte

Offenbarungspflichten ärztliche Schweigepflicht gesetzliche Unfallversicherung Fusion Akutmedizin Rehabilitationsmedizin medizinische Versorgung Nachwuchsförderung Confidentiality Medical Ethics Health Care Reform Health Care Quality Occupational Health Physician-Patient Relations Deutsches Ärzteblatt