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Vertrags(zahn)ärzte dürfen an zwei halben Arztsitzen tätig sein

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 31 · S. 1 bis 1

Dokument
378242
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 31 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1312 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 31 – 32 | 3. August 2015 Es ist zulässig, einem (Zahn)Arzt neben einer bereits bestehenden Teilzulassung eine weitere Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag zu erteilen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Geklagt hatte ein Zahnarzt, der zwei hälftige Zulassungen in unterschiedlichen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beantragt hatte. Die Zulassung beinhaltet nach Auffassung des BSG die Zuerkennung einer öffentlichrechtlichen

Schlagworte

Vertrags(zahn)ärzte Zulassung Teilzulassung Versorgungsauftrag Bundessozialgericht Patientenversorgung Dental Care Health Care Reform Health Policy Patient Care Social Security Health Services Accessibility Deutsches Ärzteblatt