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KBV-Vertreterversammlung: Facharzt-EBM nicht in Teilen reformieren
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 29 · S. 1 bis 1
Dokument
378298
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1264 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 29 – 30 | 20. Juli 2015 Eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss nicht sofort tätig werden, wenn ein Vertragsarzt das Ruhen seiner Zulassung beantragt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Vertragsarzt im Dezember 2011 das Ruhen seiner Zulassung wegen Krankheit und aus sonstigem Grund für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 beantragt. Der Zulassungsausschuss teilte ihm als nächstmöglichen
Schlagworte
Kassenärztliche Vereinigung
Ruhen der Zulassung
Vertragsarzt
Disziplinarausschuss
Facharzt-EBM
Gesundheitsversorgung
Sauerstofftherapie
Patientenversorgung
Honorarverhandlungen
Therapiefreiheit
Health Care Reform
Physician's Role
Patient Care
Health Services Accessibility
Medical Fees
Social Justice