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Vertragsärzte: Versorgungsauftrag bleibt bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses bestehen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 29 · S. 1 bis 1

Dokument
378300
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 29 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1264 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 29 – 30 | 20. Juli 2015 Eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss nicht sofort tätig werden, wenn ein Vertragsarzt das Ruhen seiner Zulassung beantragt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Vertragsarzt im Dezember 2011 das Ruhen seiner Zulassung wegen Krankheit und aus sonstigem Grund für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 beantragt. Der Zulassungsausschuss teilte ihm als nächstmöglichen

Schlagworte

Vertragsärzte Versorgungsauftrag Zulassungsausschuss Kassenärztliche Vereinigung Disziplinarausschuss Sauerstofftherapie Gesundheitsversorgung Therapiefreiheit Patientenrechte Rechtsgrundlagen Physicians Health Care Reform Patient Rights Health Services Accessibility Social Justice Health Policy