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Vertragsärzte: Versorgungsauftrag bleibt bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses bestehen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 29 · S. 1 bis 1
Dokument
378300
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1264 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 29 – 30 | 20. Juli 2015 Eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss nicht sofort tätig werden, wenn ein Vertragsarzt das Ruhen seiner Zulassung beantragt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Vertragsarzt im Dezember 2011 das Ruhen seiner Zulassung wegen Krankheit und aus sonstigem Grund für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2012 beantragt. Der Zulassungsausschuss teilte ihm als nächstmöglichen
Schlagworte
Vertragsärzte
Versorgungsauftrag
Zulassungsausschuss
Kassenärztliche Vereinigung
Disziplinarausschuss
Sauerstofftherapie
Gesundheitsversorgung
Therapiefreiheit
Patientenrechte
Rechtsgrundlagen
Physicians
Health Care Reform
Patient Rights
Health Services Accessibility
Social Justice
Health Policy