CareLit Fachartikel
Frage der Woche an. .. Prof. Dr. med. Axel R. Pries, Dekan der Charité
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 29 · S. 1 bis 1
Dokument
378352
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
verbindet, eröffnet Ärzten jedoch Verhandlungsmöglichkeiten, die andere Arbeitnehmer so nicht haben. In der Praxis führt das dazu, dass viele Chefarztverträge nicht „blind“ unterschrieben werden, sondern die Vertragsparteien diesen tatsächlich aushandeln. Dass ein Vertrag oder auch nur einzelne Vertragsklauseln ausgehandelt wurden, muss in der Regel der Arbeitgeber beweisen. Dagegen hat der eingestellte Arzt zu beweisen, dass er keine Möglichkeit hatte, auf den Vertragsinhalt Einfluss
Schlagworte
Chefarztverträge
Entwicklungsklauseln
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BAG
Gesundheitsversorgung
Forschung
Lehre
Charité
medizinische Fakultät
familienfreundliches Unternehmen
Employment Contracts
Health Care
Medical Education
Research
Physician's Role
Health Policy