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Frage der Woche an. .. Prof. Dr. med. Axel R. Pries, Dekan der Charité

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 29 · S. 1 bis 1

Dokument
378352
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 29 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

verbindet, eröffnet Ärzten jedoch Verhandlungsmöglichkeiten, die andere Arbeitnehmer so nicht haben. In der Praxis führt das dazu, dass viele Chefarztverträge nicht „blind“ unterschrieben werden, sondern die Vertragsparteien diesen tatsächlich aushandeln. Dass ein Vertrag oder auch nur einzelne Vertragsklauseln ausgehandelt wurden, muss in der Regel der Arbeitgeber beweisen. Dagegen hat der eingestellte Arzt zu beweisen, dass er keine Möglichkeit hatte, auf den Vertragsinhalt Einfluss

Schlagworte

Chefarztverträge Entwicklungsklauseln Allgemeine Geschäftsbedingungen BAG Gesundheitsversorgung Forschung Lehre Charité medizinische Fakultät familienfreundliches Unternehmen Employment Contracts Health Care Medical Education Research Physician's Role Health Policy