CareLit Fachartikel
Ärzte können Rückstellungen für Richtgrößenüberschreitung steuerlich geltend machen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
378426
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1160 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 26 | 26. Juni 2015 Randphänomen – als solches wurde sexueller Kindesmissbrauch lange Zeit betrachtet, meint der Bundesbeauftragte Rörig. Foto: dpa Rückstellungen wegen zu erwartender Honorarrückforderungen, die zu Recht gebildet wurden, können in einer Auflösungsbilanz im Folgejahr berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Voraussetzung für die Bildung und Beibehaltung einer solchen Rückstellung sei, dass eine nur
Schlagworte
Rückstellungen
Richtgrößenüberschreitung
Bundesfinanzhof
Gemeinschaftspraxis
Kassenärztliche Vereinigung
Honorarrückforderungen
öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten
Forschung
sexueller Missbrauch
private Krankenversicherung
Financial Management
Health Care Costs
Health Policy
Medical Economics
Child Abuse
Insurance