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Ärzte können Rückstellungen für Richtgrößenüberschreitung steuerlich geltend machen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
378426
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 26 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1160 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 26 | 26. Juni 2015 Randphänomen – als solches wurde sexueller Kindesmissbrauch lange Zeit betrachtet, meint der Bundesbeauftragte Rörig. Foto: dpa Rückstellungen wegen zu erwartender Honorarrückforderungen, die zu Recht gebildet wurden, können in einer Auflösungsbilanz im Folgejahr berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Voraussetzung für die Bildung und Beibehaltung einer solchen Rückstellung sei, dass eine nur

Schlagworte

Rückstellungen Richtgrößenüberschreitung Bundesfinanzhof Gemeinschaftspraxis Kassenärztliche Vereinigung Honorarrückforderungen öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten Forschung sexueller Missbrauch private Krankenversicherung Financial Management Health Care Costs Health Policy Medical Economics Child Abuse Insurance