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Frage der Woche an. .. Dr. Carsten Klein, Vorsitzender der Geschäftsführung der Zentralen Auslandsund Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
378477
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 26 / 2015
Jahrgang 47
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

lassen. Hat er einen Patienten unter Verstoß gegen die in § 5 ArbZG geregelte Ruhezeit behandelt, kann auch dies einen schuldhaften Behandlungsfehler begründen. Allerdings ist zu beachten, dass ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz allein noch nicht zur Haftung führt. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind jedoch grundsätzlich geeignet, einen Beweis des ersten Anscheins zu begründen. Dies erleichtert Patienten die Beweisführung. Zur Haftung kommt es letztlich aber nur dann, wenn es

Schlagworte

Arbeitszeitgesetz Behandlungsfehler Haftung Organisationsverschulden Integration ausländische Ärzte Fachsprache Willkommenskultur Work Hours Medical Errors Liability Organizational Culture Foreign Medical Graduates Language Deutsches Ärzteblatt