i. v. -Injektionen auf Intensivstationen durch das Pflegepersonal?
Böhme, H. · plexus, Augsburg · 1996 · Heft 6 · S. 55 bis 58
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Durchführung intravenöser Injektionen durch Pflegepersonal mit Zusatzausbildung zur Intensivpflegekraft ist fraglos ohne weiteres erlaubt und sogar notwendig. Die Durchführung intravenöser Injektionen durch Pflegepersonal ohne Zusatzausbildung muß in Intensiveinheiten von Pflegepersonal im Rahmen der Notfallkompetenz und als normale, übliche Aufgabe übernommen werden, weil dies zu diesen Bereichen dazugehört. Wer das nicht beherrscht, muß es lernen oder sein lassen, d. h. den Bereich verlassen. Es gibt eine Haftungsverteilung zwischen ärztlichem Dienst und Pflegedienst im Rahmen der Anordnungsund Durchführun…