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Gewerkschaften: Bundestag beschließt Tarifeinheitsgesetz
Osterloh, F. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
378589
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1018 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 23 | 5. Juni 2015 Nach einer emotional geführten Debatte hat der Deutsche Bundestag am 22. Mai das Tarifeinheitsgesetz mit 444 Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen angenommen. Damit gilt künftig eine Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip. Zur Anwendung kommt demnach nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Zuvor hatte der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke,
Schlagworte
Tarifeinheitsgesetz
Bundestag
Gewerkschaften
Koalitionsfreiheit
Gesundheitswesen
Zusatzbeiträge
Gesetzgebung
Morbi-RSA
Verfassungsbeschwerde
AOK
BKK
Krebserkrankungen
Labor Unions
Legislation
Health Care Costs
Health Care Reform