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Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
378615
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1054 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 23 | 5. Juni 2015 Seit dem 1. August 2012 sind Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Nach § 9 b des Transplantationsgesetzes sind Transplantationsbeauftragte dafür verantwortlich, dass die Angehörigen von Spendern in angemessener Weise begleitet werden und das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird. Um die
Schlagworte
Organspende
Transplantationsbeauftragte
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Medikamenten
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