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Hochschulambulanzen: Ringen um gesetzliche Regelung
Richter-Kuhlmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2015 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Dokument
378777
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 844 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 112 | Heft 19 | 8. Mai 2015 Ein Verstoß gegen § 95 d SGB V (Fortbildungspflicht) betrifft grundlegende vertragsärztliche Pflichten und kann deshalb zum Zulassungsentzug führen. Persönliche Lebensumstände sind dabei nicht zu berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Im vorliegenden Fall erwarb eine Vertragsärztin zwischen 2004 und 2009 nur 21 Fortbildungspunkte, auch in der nachfolgenden Zweijahresfrist kam sie der erforderlichen
Schlagworte
Hochschulambulanzen
gesetzliche Regelung
Fortbildungspflicht
Zulassungsentzug
Palliativversorgung
Sterbebegleitung
Vertragsarzt
Kassenärztliche Vereinigung
Krankenhausreform
Patientenversorgung
Education
Medical
Hospitals
Teaching
Palliative Care
Patient Care Team